Selbstdarstellung
KinderKunstForum
e.V.
Erleben-Lernen-Gestalten
Das KinderKunstForum e.V. verbindet Künstler, Designer
und Pädagogen. Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit arbeiten sie im Verein
mit Kindern und Jugendlichen in künstlerischen Projekten. Hauptanliegen ist
dabei, Kunst als Bildungsprozess zu nutzen und für alle Kinder zugänglich zu
machen. Die Kunstprojekte verbinden sinnliche Wahrnehmung und schöpferische
Prozesse mit dem Nachdenken über kulturelle und gesellschaftliche Fragen. Der
spielerische Umgang mit Kunst stärkt das Vertrauen in die eigene Wahrnehmung,
Urteilsfähigkeit und Kreativität und unterstützt so Lernfähigkeit und
Persönlichkeitsentwicklung.
Die Kinder-Kunst-Projekte richten sich an Familien sowie
Kinder- und Jugendgruppen. Dabei werden auch Kinder aus sozial schwachen
Familien und Einrichtungen körperlich und geistig behinderter Heranwachsender
angesprochen. Das KinderKunstForum kooperiert mit anderen Institutionen und
Vereinen und initiiert und integriert ehrenamtliches Engagement.
Projektliste
2008
-Gründung
des Vereins
-„Amerika“, Kunst-Woche und
Ausstellung im Auftrag der Werkleitz Gesellschaft e.V.
-„Patch Work“, Workshop für
Familien im Tapetenwerk in Leipzig
2009
-„Straße, Haus, Dach….fertig ist
das“, Projekt und Ausstellung in der Galerie „archcouture“
-„My home is my castle“,
Ferien-Kunst-Woche in der Galerie Hoch, Leipzig
-„Engel, Blumen und Helden“,
Ausstellungsbeteiligung in Novgorod, Stadt Halle
-„Kinder wie die Orgelpfeifen“,
Kinder-Aktionsausstellung, Frankeschen Stiftungen
-„Blog mal offline“, Stand zur
Jugendausstellung des aej zum Kirchentag in Bremen
-„Unkraut
und Unsinn“, Ferien-Kunst-Woche, Franckesche Stiftungen
-„Am
Anfang stand das Eselsohr“, Papierworkshop, Kinder- und
Jugendbibliothek Berlin
-„Halle hat Talent“, Workshop,
Bürgerstiftung Halle
-„Unkraut
und Unsinn“, Ferien-Kunst-Woche, Stadt Halle
-„Geschenkemanufaktur“,
Workshopreihe für den Verein zur Förderung krebskranker Kinder
2010
-„Gelbes Labyrinth“, Interaktive
Parkinstallation, Landesgartenschau Aschersleben
-„ KinderBauLand“,
Lindenblütenfest, Franckesche Stiftungen
-„KinderWasserLand“,
im Rahmen der IBA, Saline-Insel, Stadt Halle
-„AustauschBAR“,
Interaktive Ausstellung zum Ökumenischen Kirchentag in München
-„Am
Anfang steht das Eselsohr“, Workshops an der Kinder-und
Jugendbibliothek Berlin
-„Der
schwarze Mann im Circuszelt“, Workshop-Wochenenden, Bürgerstiftung
Halle
2011
-„Kinder
sehen Grün“, Schulprojekt in Halle, Stadt Halle
-„Richard Paulick“, Projekte im
Rahmen „Bildung im Vorübergehen“, Bürgerstiftung Halle
-„Gemaltes Land“, Projektreihe im
Kunstverein Talstrasse
-„Naumburger Meister“, Projekte
(2500 Kinder) zur Landesausstellung Sachsen-Anhalt
-„Paradieso- Beach oder
Himmelreich“, Jugend-Kunst-Aktion, Luthergedenkstätten Eisleben
-„Souvenir“, Jahreskurs an der GS
Hanoier Straße, „Max macht Oper“, Bürgerstiftung Halle
-„Kinderwerft“ zum
Saale-Aktionstag, Stadt Halle
-„Jugend gestaltet Stadtraum“,
Saaleschule Halle, Deutsche Kinder und Jugendstiftung S.-A.
-„Das ist Atelierarbeit“,
Kurswoche Burggymnasium Wettin und Ausstellung, Wettin
2012
-„Luther-frei Schnauze!“,
Kunst-Woche in der Luthergemeinde, Halle
-„ Hermann Heidel“, Projekt im
Rahmen „Bildung im Vorübergehen“, Bürgerstiftung Halle
-„6xNeuland“, 1.Preis im
bundesweiten Wettbewerb der Initiative Bürgerstiftung, Berlin
-„Souvenir“, Jahreskurs an der GS
Hanoier Straße, „Max macht Oper“, Bürgerstiftung Halle
-„Ateliertage“, Projektwoche zum
„Totentanz“, KGS Humboldt, Bürgerstiftung Halle
-„Himmlische Töne“, Interaktive
Klanginstallation, Franckesche Stiftungen
-„farbecht“, KinderKunstSommer
2012 (400 Kinder) und Ausstellung, Kunststiftung S.-A.
-„Q wie Kunst und kulinarisch“,
Jahresprojekt an der GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle
-„Q wie Kunst und kulinarisch“,
Ausstellung in der Kunststiftung Sachsen-Anhalt, Halle
2013
-„Luthers
Sterbehaus“,Museumspädagogischen Programm, St.Luthergedenkstätten,
Eisleben
-„Berge versetzen“ Kunstprojekt
mit blinden Kindern, Ausstellung Rathaus, Halle
-„Goldfasan“, Kunstbegegnung von
Kitas auf dem Goldberg, Soroptimisten IC, Halle
-„Dimension: Himmel“,
Philosophische Kinder- und Jugendausstellung, Franckesche Stiftungen,
Halle
-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“,
Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle
-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt,
GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle
-„Vom Romanischen Ornament zum
coolen Design“, Projekt/ Ausstellung BBK, Kloster Michaelstein
2014
-„Stadtplane“/“Kinderspiele“,
Museumspädagogisches Ausstellungs-Programm, Stadtmuseum Halle
-„
Stadtlandschaft“, Tagungs-Workshop für Bundeskulturstiftung in
Halle -Neustadt
-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“,
Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle
-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt,
GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle
-„Ich bin mein Held“, Kunstprojekt
„Heizhaus“ und Siebdruckwerkstatt, FS J. Korczak, Halle/Leipzig
-„6xNeuland“, Jahresprojekt,
Preisgeld der Herbert Quandt-Stiftung/Bürgerstiftung Halle
-„Kulturagenten“, Workshopleiter
in 3 verschiedenen Projekten in Thüringen: Uder, Arnstadt, Ilmenau
-„ Lebendiges Bild“,
Oper-Kunst-Projekt mit sozialem Hintergrund, ELG/ GS Hanoier Str.
-„
Alle Tassen im Schrank“, Wettbewerb Grassimuseum,
Auswahl-Ausstellung Grassimesse, Leipzig
-„6XNeuland“
Ausstellung mit Workshops, Kunststiftung Sachsen-Anhalt
2015
-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“,
Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle
-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt,
GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle
-„ Kugelbahn Kosmos“, Kunstprojekt
mit behinderten Schülern, Aktion Mensch, Bernburg
-„AHA-Effekt“, Kunst im
fächerübergreifenden Schulexperiment, Projekt „Kulturagenten“,
Uder (Thüringen)
-„Zauber
des Orients“, Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin
-„Drinnen,
draußen und unterm Tisch“, Buch mit Kunstprojekten im Verlag
Seemann Henschel, Leipzig
-„Ein
Hirsch springt über den Tellerrand“, Jahresprojekt GS Heiderand,
BKJ/BMBF Berlin, Halle
-„Kandiertes
Blau“, Kunstprojekte im Rahmen „bauhaus open“, Dessau
-„Bühne
Silberhöhe“, Kunstprojekt und Musicalaufführung „Ronja
Räubertochter“ St. Laurentius, Halle
-Start
von KunstKursen für Kinder- und Jugendliche, Kunststiftung
Sachsen-Anhalt
2016
-„Lupenrein“,
KunstProjekt mit behinderten Schülern, Schule in Brakel, Paderborn
-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“,
Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle
Ausstellung/ Dokumentation des
3-Jahres-Projektes im Technischen Rathaus Halle
-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt,
GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle
-„Ein
Hirsch springt über den Tellerrand“, Jahresprojekt GS Heiderand,
BKJ/BMBF Berlin, Halle
-
wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus
St.Laurentius
-„BLAU“,
KunstProjektWoche, GS Kastanienallee, Bürgerstiftung Halle
-„Nein
ich will nicht nach Berlin“, FotoProjekt/Ausstellung mit seelisch
behinderten Menschen
Kunstaktionen
mit Jugendlichen, Aktion Mensch, Kunststiftung S.-A.
2017
-„Ein
Hirsch springt über den Tellerrand“, Jahresprojekt GS Heiderand,
BKJ/BMBF Berlin, Halle
-
wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus
St.Laurentius, Halle
-„6xNeuland“, Projektförderung
für 2017-2019 Skala, Kooperation Phineo Berlin
Förderung Stadt Halle
-„Diesseits und Jenseits“,
Ausstellung zum Thema Tod, Kunstforum Halle, Kooperation
Funusstiftung
-„sichtbar“, Ausstellung
Franckesche Stiftungen zum Kirchentag 2017, Halle
-„Oase an der Seitenstrasse“,
FerienKunstWochen, Elben, Halle
- „Mikrokosmos“, Filmprojekt an
der GS Hanoier Str.; Halle; Aktion Mensch
-„Ostsee“,
Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin
-„Carbonara“, Museumspädagogik-
Konzept Pfännerhall, Zentralwerkstatt Pfännerhall, Braunsbedra
- „Das Auge isst mit“,
Jahresprojekt GS Hanoierstrasse, Bürgerstiftung Halle, BKJ Berlin
- „Bauhaus macht Schule“,
Kunstprojekt an der GS Ziebig Dessau, Kulturagenten Bauhaus Dessau
2018
-„6xNeuland“, Projektförderung
für 2017-2019 Skala, Kooperation Phineo Berlin
Aktion Besuch Bundespräsident,
Bürgerstiftung Halle, Opernhaus, Halle
Aktionen mit armenischen
Praktikanten, GS Hanoier Strasse
Aktionen mit Migranten, Welcome
-Treff, Halle
Aktionen mit Kindern, Gusanagyugh,
Armenien
-
wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus
St.Laurentius, Halle
-
„Landsberg“, Kunstprojekt mit geistig behinderten Jugendlichen,
Förderschule Landsberg
Ausstellung
in der Saalesparkasse Landsberg
-„ Die
drei Pinselstriche“, Jahresprojekt Francke Hort, BBK S.-A., Halle
(Kultur macht stark)
-„Elsterglanz und Meister Propper“,
FerienKunstWochen, Elben, Halle
-„Herr Fischer wie tief ist das
Wasser“ Jahresprojekt GS Hanoier Strasse, Bürgerstiftung Halle,
BKJ Berlin
-„Haiti
“, Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin
-„
Sieben auf einen Streich“, Kunstprojekt und Ausstellung,
Gusanagyugh, Kunststiftung S.-A., Armenien
-„
Buddelschiff und Kuckucksuhr“, Jahresprojekt, GS Glaucha, BKJ
Berlin
- „Gold
und Blau“, Ausstellung Marktkirche, Kooperation Citykirche, ,
Bürgerstiftung Halle
- „Gold
und Blau“, Aktionen mit GS Hanoier Strasse, Lionsclub Halle
2019
-„ Die
drei Pinselstriche“, Jahresprojekt Francke Hort, BBK S.-A., Halle,
BKJ Berlin,(Kultur macht stark)
-„Herr Fischer wie tief ist das
Wasser“ Jahresprojekt GS Hanoier Strasse, Bürgerstiftung Halle,
BKJ Berlin
-„
Buddelschiff und Kuckucksuhr“, Jahresprojekt, GS Glaucha, BKJ
Berlin (Kultur macht stark)
-
wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus
St.Laurentius, Halle
-Beteiligung
Schüler Austauschprojekt des ELG mit Armenien/Jerewan
-
FerienKunstWochen „Der Berg ruft“, Elben/ Gerbstedt
-„Landpartie“,
Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin
-„
Kulturgut, Leergut, Strandgut“, Interaktive Ausstellung für
Kinder/ Pädagogen, Franckesche Stiftungen
-„6xNeuland“, Projektförderung
für 2017-2019 Skala, Kooperation Phineo Berlin
FerienKunstWochen „landpartie“
in Lettin
Begegnungstag GS Hanoier Str. und
Elisabethgymnasium, Ausstellung Elisabethtag
-„Gemeinsam Wachsen“ Kugelbahn zum
Konfirmandentag/ Aktion, EKM
- Umweltpreis 2019 Sachsen-Anhalt für
Projekt „Naturtrip“
-„ 3xHOCH“ Installation in der
Marktkirche Halle, Kooperation Citykirche
-„Engelbogen“, Aktion Heide-Nord,
Kooperation Villa Jühling, Halle
Satzung
des Vereins
KinderKunstForum e.V.
§1 Name und Sitz sowie
Geschäftsjahr
(1) Der Verein soll
ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann
KinderKunstForum e.V.
(2) Er hat seinen Sitz in
Halle.
(3) Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§2 Zweck
(1) Zweck des
Vereins ist die Förderung der Kultur, Bildung und Erziehung
entsprechend den Bestimmungen der Abgabeordnung von 1977 §51 ff.
(2) Der Verein wird als
Einrichtung der freien Jugendhilfe nach § 11 und § 35a KJHG und im
Bereich Soziokultur tätig.
(3) Der Verein erreicht
insbesondere seine Zwecke durch:
(a) die Förderung der
künstlerischen und kulturellen Entwicklung, Bildung und Erziehung
von
Kindern und Jugendlichen,
(b) die Durchführung von
künstlerischen und kulturellen Angeboten in den unmittelbaren
Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen,
(c) die Durchführung von
soziokulturellen und pädagogischen Bildungsveranstaltungen
(d) Erforschung und
Dokumentation von kulturellen Entwicklungsprozessen bei Kindern und
Jugendlichen
§3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein
KinderKunstForum e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige
Zwecke im Sinne des
Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung 1977 in
der jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Verein ist
selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des
Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
(4) Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Tätigkeiten im Dienst des Vereins - auch von Verein- und
Vorstandsmitgliedern - dürfen nach Maßgabe eines
Vorstandsbeschlusses vergütet werden. Ebenfalls durch
Vorstandsbeschluss wird die Erstattung von Aufwendungen geregelt.
(5) Die Mitglieder
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine
Anteile des Vereinsvermögens.
§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins
kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Zwecke
(§2) unterstützt.
(2) Der Verein hat aktive
Mitglieder und fördernde Mitglieder. Eine fördernde Mitgliedschaft
soll eine vielfältige Unterstützung der kulturellen Arbeit mit
Kindern ermöglichen, auch wenn eine direkte Mitwirkung an den
Aktivitäten nicht erfolgen kann.
(3) Zum Erwerb der
Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an die
Mitgliederversammlung erforderlich, die über die Aufnahme mit
einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Die Höhe
des Mitgliedsbeitrags, der in der Mitgliederversammlung festgelegt
wird, regelt die Geschäftsordnung. Die Mitgliedschaft verpflichtet
zur Zahlung des Jahresbeitrages.
§5 Ende der
Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft
endet durch
(a) freiwilligen Austritt,
der gegenüber dem Vorstand mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich erklärt wird,
(b) Tod
(c) durch Auflösung oder
Aufhebung einer juristischen Person,
(d) Ausschluss
§6 Ausschluss
(1) Ein Mitglied das im
erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, darf
durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder
schriftlich zu hören.
(2) Die Entscheidung über
den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per
Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb eines
Monats ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über
die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
(3) Macht das
Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch,
unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
(4) Der Ausschluss eines
Mitgliedes erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3/4
Mehrheit der erschienenen
Mitglieder.
(5) Der Ausschluss eines
Mitgliedes erfolgt bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz
einmaliger schriftlicher Mahnung.
§7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
(a) die
Mitgliederversammlung,
(b) der Vorstand
§8)
Mitgliederversammlung
(1) Die
Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Rechte
(a) Billigung des
Jahresberichtes
(b) Billigung der
Jahresrechnung
(c) Entlastung des
Vorstandes
(d) Wahl des Vorstandes
(e) Die
Mitgliederversammlung wählt mindestens eine Revisorin. Die Aufgaben
sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der
Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.
(f) Feststellung des
Haushalts- und Stellenplanes,
(g) Festsetzung der
Mitgliederbeiträge,
(h) Entscheidungen
und Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
(i) Entscheidungen
über Satzungsänderungen,
(j) Entscheidung
über die Auflösung des Vereins.
(2) Die
Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
(3) Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des
Vereins es fordert, oder wenn die Einberufung von 20% sämtlicher
Vereinsmitglieder unter Angabe von Gründen vom Vorstand verlangt
wird.
(4) Die Einberufung der
außerordentlichen sowie der ordentlichen Mitgliederversammlung
erfolgt schriftlich per Briefpost oder per Mail durch den Vorstand
unter Wahrung einer Einladungsfrist von 14 Tagen bei gleichzeitiger
Bekanntgabe der Tagesordnung.
(5) Die
Mitgliederversammlung beruft zu Beginn der Sitzung einen
Versammlungsleiter und einen Protokollführer aus ihrer Mitte.
(6) Stimmberechtigt sind
alle aktiven Mitglieder. Fördernde Mitglieder sind vom Stimmrecht
ausgeschlossen.
(7) Die
Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit diese Satzung im
Einzelfall nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder. Das Verfahren bei Pattsituationen regelt die
Geschäftsordnung.
(8) Für
Satzungsänderungen und Ausschluss von Mitgliedern ist eine 3/4
Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§9 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht
aus mindestens drei Mitgliedern. Der Vorstand ist beschlussfähig,
wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind.
(2) Der Vorstand wird von
der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Die
Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in
besonderem Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden
Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis
ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen
können.
(3)Vertretungsberechtigt
im Sinne des § 26 BGB sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Verfügungen über
Grundvermögen und die Eintragungen von Hypotheken ins Grundbuch
können ausschließlich nur dann durch den Vorstand getätigt werden,
wenn vorher die Mitgliederversammlung mit zweidrittel Mehrheit der
anwesenden Mitglieder zugestimmt hat.
Dem Abschluss von
Verträgen, die den Verein mit mehr als 5.00,- Euro als Einmalzahlung
oder im Falle von ratierlichen oder monatlichen Zahlungen in der
Gesamtsumme im Jahr genommen mit mehr als 5.000,- Euro belasten, muss
ebenfalls die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder zustimmen. Die Vertretungsberechtigung regelt
die Geschäftsordnung. Die Beschränkungen hinsichtlich der
Vertretungsbefugnis des Vorstandes gelten nur im Innenverhältnis.
(4) Dem Vorstand obliegt
die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt
insbesondere:
(a) die Ausführung der
Beschlüsse der Mitgliederversammlungen,
(b) der Abschluss und die
Kündigung von Arbeitsverträgen,
(c) mindestens
einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine
Amtsführung abzulegen und sich entlasten zu lassen.
§10 Beurkundung
Die in den
Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse
sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter
und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.
§11 Haftung
Der Vorstand des Vereins
haftet nur bei nachweislich schuldhaftem Verhalten.
§12 Auflösung des
Vereins und Vermögensbildung
(1) Die Auflösung des
Vereins kann nur einer eigens zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf der Zustimmung
von mindestens 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder.
(2) Bei Auflösung
oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Bürger.Stiftung.Halle,
die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
(3) Alle Beschlüsse über
die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung dürfen
erst ausgeführt werden, wenn die Zustimmung des zuständigen
Finanzamtes vorliegt.
Geändert durch die
Mitgliederversammlung am 08.12.2016
Christian
Wenzel Josefine Cyranka
(Vorsitzender) (stellvertretende
Vorsitzende)