Über uns


Selbstdarstellung
KinderKunstForum e.V.

Erleben-Lernen-Gestalten

Das KinderKunstForum e.V. verbindet Künstler, Designer und Pädagogen. Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit arbeiten sie im Verein mit Kindern und Jugendlichen in künstlerischen Projekten. Hauptanliegen ist dabei, Kunst als Bildungsprozess zu nutzen und für alle Kinder zugänglich zu machen. Die Kunstprojekte verbinden sinnliche Wahrnehmung und schöpferische Prozesse mit dem Nachdenken über kulturelle und gesellschaftliche Fragen. Der spielerische Umgang mit Kunst stärkt das Vertrauen in die eigene Wahrnehmung, Urteilsfähigkeit und Kreativität und unterstützt so Lernfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung.
Die Kinder-Kunst-Projekte richten sich an Familien sowie Kinder- und Jugendgruppen. Dabei werden auch Kinder aus sozial schwachen Familien und Einrichtungen körperlich und geistig behinderter Heranwachsender angesprochen. Das KinderKunstForum kooperiert mit anderen Institutionen und Vereinen und initiiert und integriert ehrenamtliches Engagement.


Projektliste

2008

-Gründung des Vereins

-„Amerika“, Kunst-Woche und Ausstellung im Auftrag der Werkleitz Gesellschaft e.V.

-„Patch Work“, Workshop für Familien im Tapetenwerk in Leipzig

2009

-„Straße, Haus, Dach….fertig ist das“, Projekt und Ausstellung in der Galerie „archcouture“

-„My home is my castle“, Ferien-Kunst-Woche in der Galerie Hoch, Leipzig

-„Engel, Blumen und Helden“, Ausstellungsbeteiligung in Novgorod, Stadt Halle

-„Kinder wie die Orgelpfeifen“, Kinder-Aktionsausstellung, Frankeschen Stiftungen

-„Blog mal offline“, Stand zur Jugendausstellung des aej zum Kirchentag in Bremen

-„Unkraut und Unsinn“, Ferien-Kunst-Woche, Franckesche Stiftungen

-„Am Anfang stand das Eselsohr“, Papierworkshop, Kinder- und Jugendbibliothek Berlin

-„Halle hat Talent“, Workshop, Bürgerstiftung Halle

-„Unkraut und Unsinn“, Ferien-Kunst-Woche, Stadt Halle

-„Geschenkemanufaktur“, Workshopreihe für den Verein zur Förderung krebskranker Kinder


2010

-„Gelbes Labyrinth“, Interaktive Parkinstallation, Landesgartenschau Aschersleben

-„ KinderBauLand“, Lindenblütenfest, Franckesche Stiftungen

-„KinderWasserLand“, im Rahmen der IBA, Saline-Insel, Stadt Halle

-„AustauschBAR“, Interaktive Ausstellung zum Ökumenischen Kirchentag in München

-„Am Anfang steht das Eselsohr“, Workshops an der Kinder-und Jugendbibliothek Berlin

-„Der schwarze Mann im Circuszelt“, Workshop-Wochenenden, Bürgerstiftung Halle


2011

-„Kinder sehen Grün“, Schulprojekt in Halle, Stadt Halle

-„Richard Paulick“, Projekte im Rahmen „Bildung im Vorübergehen“, Bürgerstiftung Halle

-„Gemaltes Land“, Projektreihe im Kunstverein Talstrasse

-„Naumburger Meister“, Projekte (2500 Kinder) zur Landesausstellung Sachsen-Anhalt

-„Paradieso- Beach oder Himmelreich“, Jugend-Kunst-Aktion, Luthergedenkstätten Eisleben

-„Souvenir“, Jahreskurs an der GS Hanoier Straße, „Max macht Oper“, Bürgerstiftung Halle

-„Kinderwerft“ zum Saale-Aktionstag, Stadt Halle

-„Jugend gestaltet Stadtraum“, Saaleschule Halle, Deutsche Kinder und Jugendstiftung S.-A.

-„Das ist Atelierarbeit“, Kurswoche Burggymnasium Wettin und Ausstellung, Wettin


2012

-„Luther-frei Schnauze!“, Kunst-Woche in der Luthergemeinde, Halle

-„ Hermann Heidel“, Projekt im Rahmen „Bildung im Vorübergehen“, Bürgerstiftung Halle

-„6xNeuland“, 1.Preis im bundesweiten Wettbewerb der Initiative Bürgerstiftung, Berlin

-„Souvenir“, Jahreskurs an der GS Hanoier Straße, „Max macht Oper“, Bürgerstiftung Halle

-„Ateliertage“, Projektwoche zum „Totentanz“, KGS Humboldt, Bürgerstiftung Halle

-„Himmlische Töne“, Interaktive Klanginstallation, Franckesche Stiftungen

-„farbecht“, KinderKunstSommer 2012 (400 Kinder) und Ausstellung, Kunststiftung S.-A.

-„Q wie Kunst und kulinarisch“, Jahresprojekt an der GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle

-„Q wie Kunst und kulinarisch“, Ausstellung in der Kunststiftung Sachsen-Anhalt, Halle


2013

-„Luthers Sterbehaus“,Museumspädagogischen Programm, St.Luthergedenkstätten, Eisleben

-„Berge versetzen“ Kunstprojekt mit blinden Kindern, Ausstellung Rathaus, Halle

-„Goldfasan“, Kunstbegegnung von Kitas auf dem Goldberg, Soroptimisten IC, Halle

-„Dimension: Himmel“, Philosophische Kinder- und Jugendausstellung, Franckesche Stiftungen, Halle

-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“, Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle

-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt, GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle

-„Vom Romanischen Ornament zum coolen Design“, Projekt/ Ausstellung BBK, Kloster Michaelstein


2014

-„Stadtplane“/“Kinderspiele“, Museumspädagogisches Ausstellungs-Programm, Stadtmuseum Halle

-„ Stadtlandschaft“, Tagungs-Workshop für Bundeskulturstiftung in Halle -Neustadt

-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“, Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle

-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt, GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle

-„Ich bin mein Held“, Kunstprojekt „Heizhaus“ und Siebdruckwerkstatt, FS J. Korczak, Halle/Leipzig

-„6xNeuland“, Jahresprojekt, Preisgeld der Herbert Quandt-Stiftung/Bürgerstiftung Halle

-„Kulturagenten“, Workshopleiter in 3 verschiedenen Projekten in Thüringen: Uder, Arnstadt, Ilmenau

-„ Lebendiges Bild“, Oper-Kunst-Projekt mit sozialem Hintergrund, ELG/ GS Hanoier Str.

-„ Alle Tassen im Schrank“, Wettbewerb Grassimuseum, Auswahl-Ausstellung Grassimesse, Leipzig

-„6XNeuland“ Ausstellung mit Workshops, Kunststiftung Sachsen-Anhalt


2015

-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“, Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle

-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt, GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle

-„ Kugelbahn Kosmos“, Kunstprojekt mit behinderten Schülern, Aktion Mensch, Bernburg

-„AHA-Effekt“, Kunst im fächerübergreifenden Schulexperiment, Projekt „Kulturagenten“, Uder (Thüringen)

-„Zauber des Orients“, Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin

-„Drinnen, draußen und unterm Tisch“, Buch mit Kunstprojekten im Verlag Seemann Henschel, Leipzig

-„Ein Hirsch springt über den Tellerrand“, Jahresprojekt GS Heiderand, BKJ/BMBF Berlin, Halle

-„Kandiertes Blau“, Kunstprojekte im Rahmen „bauhaus open“, Dessau

-„Bühne Silberhöhe“, Kunstprojekt und Musicalaufführung „Ronja Räubertochter“ St. Laurentius, Halle

-Start von KunstKursen für Kinder- und Jugendliche, Kunststiftung Sachsen-Anhalt


2016

-„Lupenrein“, KunstProjekt mit behinderten Schülern, Schule in Brakel, Paderborn

-„ Messer, Gabel, Schere, Licht“, Jahresprojekt Kita „Zwergenhaus“, BKJ /BMBF Berlin, Halle

Ausstellung/ Dokumentation des 3-Jahres-Projektes im Technischen Rathaus Halle

-„Alltagsdesigner“, Jahresprojekt, GS Hanoier Straße, Bürgerstiftung Halle

-„Ein Hirsch springt über den Tellerrand“, Jahresprojekt GS Heiderand, BKJ/BMBF Berlin, Halle

- wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus St.Laurentius

-„BLAU“, KunstProjektWoche, GS Kastanienallee, Bürgerstiftung Halle

-„Nein ich will nicht nach Berlin“, FotoProjekt/Ausstellung mit seelisch behinderten Menschen

Kunstaktionen mit Jugendlichen, Aktion Mensch, Kunststiftung S.-A.


2017

-„Ein Hirsch springt über den Tellerrand“, Jahresprojekt GS Heiderand, BKJ/BMBF Berlin, Halle

- wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus St.Laurentius, Halle

-„6xNeuland“, Projektförderung für 2017-2019 Skala, Kooperation Phineo Berlin

Förderung Stadt Halle

-„Diesseits und Jenseits“, Ausstellung zum Thema Tod, Kunstforum Halle, Kooperation Funusstiftung

-„sichtbar“, Ausstellung Franckesche Stiftungen zum Kirchentag 2017, Halle

-„Oase an der Seitenstrasse“, FerienKunstWochen, Elben, Halle

- „Mikrokosmos“, Filmprojekt an der GS Hanoier Str.; Halle; Aktion Mensch

-„Ostsee“, Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin

-„Carbonara“, Museumspädagogik- Konzept Pfännerhall, Zentralwerkstatt Pfännerhall, Braunsbedra

- „Das Auge isst mit“, Jahresprojekt GS Hanoierstrasse, Bürgerstiftung Halle, BKJ Berlin

- „Bauhaus macht Schule“, Kunstprojekt an der GS Ziebig Dessau, Kulturagenten Bauhaus Dessau


2018

-„6xNeuland“, Projektförderung für 2017-2019 Skala, Kooperation Phineo Berlin

Aktion Besuch Bundespräsident, Bürgerstiftung Halle, Opernhaus, Halle

Aktionen mit armenischen Praktikanten, GS Hanoier Strasse

Aktionen mit Migranten, Welcome -Treff, Halle

Aktionen mit Kindern, Gusanagyugh, Armenien

- wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus St.Laurentius, Halle

- „Landsberg“, Kunstprojekt mit geistig behinderten Jugendlichen, Förderschule Landsberg

Ausstellung in der Saalesparkasse Landsberg

-„ Die drei Pinselstriche“, Jahresprojekt Francke Hort, BBK S.-A., Halle (Kultur macht stark)

-„Elsterglanz und Meister Propper“, FerienKunstWochen, Elben, Halle

-„Herr Fischer wie tief ist das Wasser“ Jahresprojekt GS Hanoier Strasse, Bürgerstiftung Halle, BKJ Berlin

-„Haiti “, Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin

-„ Sieben auf einen Streich“, Kunstprojekt und Ausstellung, Gusanagyugh, Kunststiftung S.-A., Armenien

-„ Buddelschiff und Kuckucksuhr“, Jahresprojekt, GS Glaucha, BKJ Berlin

- „Gold und Blau“, Ausstellung Marktkirche, Kooperation Citykirche, , Bürgerstiftung Halle

- „Gold und Blau“, Aktionen mit GS Hanoier Strasse, Lionsclub Halle


2019

-„ Die drei Pinselstriche“, Jahresprojekt Francke Hort, BBK S.-A., Halle, BKJ Berlin,(Kultur macht stark)

-„Herr Fischer wie tief ist das Wasser“ Jahresprojekt GS Hanoier Strasse, Bürgerstiftung Halle, BKJ Berlin

-„ Buddelschiff und Kuckucksuhr“, Jahresprojekt, GS Glaucha, BKJ Berlin (Kultur macht stark)

- wöchentliche KunstKurse für Kinder- und Jugendliche, Gemeindehaus St.Laurentius, Halle

-Beteiligung Schüler Austauschprojekt des ELG mit Armenien/Jerewan

- FerienKunstWochen „Der Berg ruft“, Elben/ Gerbstedt

-„Landpartie“, Kunstworkshop für Firma AVM (Fritzbox), Berlin

-„ Kulturgut, Leergut, Strandgut“, Interaktive Ausstellung für Kinder/ Pädagogen, Franckesche Stiftungen

-„6xNeuland“, Projektförderung für 2017-2019 Skala, Kooperation Phineo Berlin

FerienKunstWochen „landpartie“ in Lettin

Begegnungstag GS Hanoier Str. und Elisabethgymnasium, Ausstellung Elisabethtag

-„Gemeinsam Wachsen“ Kugelbahn zum Konfirmandentag/ Aktion, EKM

- Umweltpreis 2019 Sachsen-Anhalt für Projekt „Naturtrip“

-„ 3xHOCH“ Installation in der Marktkirche Halle, Kooperation Citykirche

-„Engelbogen“, Aktion Heide-Nord, Kooperation Villa Jühling, Halle







 
Satzung
des Vereins KinderKunstForum e.V.

§1 Name und Sitz sowie Geschäftsjahr

(1) Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann KinderKunstForum e.V.

(2) Er hat seinen Sitz in Halle.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, Bildung und Erziehung entsprechend den Bestimmungen der Abgabeordnung von 1977 §51 ff.

(2) Der Verein wird als Einrichtung der freien Jugendhilfe nach § 11 und § 35a KJHG und im Bereich Soziokultur tätig.

(3) Der Verein erreicht insbesondere seine Zwecke durch:
(a) die Förderung der künstlerischen und kulturellen Entwicklung, Bildung und Erziehung von
Kindern und Jugendlichen,
(b) die Durchführung von künstlerischen und kulturellen Angeboten in den unmittelbaren Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen,
(c) die Durchführung von soziokulturellen und pädagogischen Bildungsveranstaltungen
(d) Erforschung und Dokumentation von kulturellen Entwicklungsprozessen bei Kindern und Jugendlichen

§3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein KinderKunstForum e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Tätigkeiten im Dienst des Vereins - auch von Verein- und Vorstandsmitgliedern - dürfen nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses vergütet werden. Ebenfalls durch Vorstandsbeschluss wird die Erstattung von Aufwendungen geregelt.

(5) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
§4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Zwecke (§2) unterstützt.

(2) Der Verein hat aktive Mitglieder und fördernde Mitglieder. Eine fördernde Mitgliedschaft soll eine vielfältige Unterstützung der kulturellen Arbeit mit Kindern ermöglichen, auch wenn eine direkte Mitwirkung an den Aktivitäten nicht erfolgen kann.

(3) Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an die Mitgliederversammlung erforderlich, die über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags, der in der Mitgliederversammlung festgelegt wird, regelt die Geschäftsordnung. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des Jahresbeitrages.

§5 Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch
(a) freiwilligen Austritt, der gegenüber dem Vorstand mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich erklärt wird,
(b) Tod
(c) durch Auflösung oder Aufhebung einer juristischen Person,
(d) Ausschluss

§6 Ausschluss

(1) Ein Mitglied das im erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, darf durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.

(2) Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb eines Monats ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.

(3) Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

(4) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3/4
Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(5) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger schriftlicher Mahnung.

§7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
(a) die Mitgliederversammlung,
(b) der Vorstand

§8) Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Rechte
(a) Billigung des Jahresberichtes
(b) Billigung der Jahresrechnung
(c) Entlastung des Vorstandes
(d) Wahl des Vorstandes
(e) Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine Revisorin. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.
(f) Feststellung des Haushalts- und Stellenplanes,
(g) Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
(h) Entscheidungen und Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
(i) Entscheidungen über Satzungsänderungen,
(j) Entscheidung über die Auflösung des Vereins.

(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen.

(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es fordert, oder wenn die Einberufung von 20% sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe von Gründen vom Vorstand verlangt wird.

(4) Die Einberufung der außerordentlichen sowie der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich per Briefpost oder per Mail durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

(5) Die Mitgliederversammlung beruft zu Beginn der Sitzung einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer aus ihrer Mitte.

(6) Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder. Fördernde Mitglieder sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

(7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit diese Satzung im Einzelfall nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das Verfahren bei Pattsituationen regelt die Geschäftsordnung.

(8) Für Satzungsänderungen und Ausschluss von Mitgliedern ist eine 3/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.

§9 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind.

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in besonderem Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.

(3)Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Verfügungen über Grundvermögen und die Eintragungen von Hypotheken ins Grundbuch können ausschließlich nur dann durch den Vorstand getätigt werden, wenn vorher die Mitgliederversammlung mit zweidrittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder zugestimmt hat.
Dem Abschluss von Verträgen, die den Verein mit mehr als 5.00,- Euro als Einmalzahlung oder im Falle von ratierlichen oder monatlichen Zahlungen in der Gesamtsumme im Jahr genommen mit mehr als 5.000,- Euro belasten, muss ebenfalls die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmen. Die Vertretungsberechtigung regelt die Geschäftsordnung. Die Beschränkungen hinsichtlich der Vertretungsbefugnis des Vorstandes gelten nur im Innenverhältnis.

(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt insbesondere:
(a) die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen,
(b) der Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen,
(c) mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Amtsführung abzulegen und sich entlasten zu lassen.

§10 Beurkundung

Die in den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.

§11 Haftung

Der Vorstand des Vereins haftet nur bei nachweislich schuldhaftem Verhalten.

§12 Auflösung des Vereins und Vermögensbildung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Bürger.Stiftung.Halle, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

(3) Alle Beschlüsse über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung dürfen erst ausgeführt werden, wenn die Zustimmung des zuständigen Finanzamtes vorliegt.

Geändert durch die Mitgliederversammlung am 08.12.2016


Christian Wenzel Josefine Cyranka
(Vorsitzender) (stellvertretende Vorsitzende)